Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Partner und Widerrufsrecht (Stand: Juni 2026)
DIESES MUSS NOCH RAUS; WENN SONST ALLES RICHTIG IST. Das Widerrufsrecht ist von Bramble übernommen
Wichtiger Hinweis zur Anpassung dieser Seite:
Um diesen Text durch Ihre eigenen Informationen zu ersetzen, empfehlen wir Ihnen, unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung im Handbuch zu konsultieren. Dort finden Sie eine detaillierte Beschreibung sowie ein begleitendes Video, das Ihnen zeigt, wie Sie diese Texte in unserem System einfach aktualisieren können.
Hier klicken, um zur Anleitung zu gelangen.
https://www.erfolgsassistent.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen/
und
https://www.erfolgsassistent.de/ueberschriften-und-inhalte-aendern/
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner und Widerrufsrecht (STAND: Juni 2026)
Vertriebspartner-AGB
Präambel
Der Dr. Förster Freundeskreis ist ein qualitätsorientiertes Empfehlungs- und Vertriebssystem für hochwertige Naturkosmetik. Im Mittelpunkt stehen reale Produkte, nachvollziehbarer Kundennutzen, ehrliche Empfehlung, langfristige Kundenbeziehungen und eine transparente Vergütungsstruktur.
Das System verfolgt bewusst keinen kurzfristigen, aggressiven Vertriebsansatz. Es soll Vertriebspartnern vielmehr ermöglichen, auf Basis persönlicher Überzeugung, kontinuierlicher Tätigkeit und wiederkehrender Produktnachfrage Schritt für Schritt eine wirtschaftlich relevante Position aufzubauen.
Die Marke Dr. Förster steht für Qualität, Vertrauen, Erfahrung und eine klare Produktphilosophie. Diese Werte sollen auch im Vertrieb sichtbar werden. Deshalb legt das Unternehmen besonderen Wert auf einen einheitlichen Markenauftritt, rechtlich zulässige Kommunikation, faire Bedingungen für alle Vertriebspartner und den Schutz der aufgebauten Kunden- und Partnerstrukturen.
Diese AGB schaffen den verbindlichen Rahmen für die Teilnahme am Dr. Förster Freundeskreis. Sie dienen nicht nur dem Schutz des Unternehmens, sondern auch dem Schutz jedes seriös arbeitenden Vertriebspartners.
§1 Anbieter und Vertragspartner
(1) Anbieter des Dr. Förster Freundeskreises ist die
Bramble Germany GmbH
Nienstedtener Marktplatz 29
22609 Hamburg
Vertreten durch den Geschäftsführer:
Ralph Thelen
– nachfolgend „Unternehmen“ genannt.
(2) Das Unternehmen betreibt den Dr. Förster Freundeskreis als zentral gesteuertes Vertriebs-, Empfehlungs- und Partnersystem. Es stellt Vertriebspartnern personalisierte Webshops, technische Systemzugänge, Werbematerialien, Produktinformationen und einen Vergütungsplan zur Verfügung.
(3) Vertragspartner des Unternehmens ist diejenige natürliche oder juristische Person, deren Registrierung als Vertriebspartner vom Unternehmen angenommen wurde. Diese Person wird nachfolgend „Vertriebspartner“ genannt. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Vertrag die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich gleichermaßen auf Personen aller Geschlechter.
§2 Geltungsbereich
(1) Diese Vertriebspartner-AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Vertriebspartner. Sie gelten für die Teilnahme am Dr. Förster Freundeskreis, die Nutzung des personalisierten Webshops, des Backoffice, etwaiger Partnerlinks und Empfehlungscodes, die Vermarktung der Produkte, die Einbindung von Affiliate- und Content-Partnern sowie für die Abrechnung und Auszahlung von Vergütungen.
(2) Ergänzend gelten der jeweils gültige Vergütungsplan, die Marketing- und Markenrichtlinien, die Datenschutzbestimmungen sowie etwaige weitere vom Unternehmen bereitgestellte Systemvorgaben. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses, soweit sie dem Vertriebspartner zugänglich gemacht wurden.
(3) Abweichende Bedingungen des Vertriebspartners gelten nicht, es sei denn, das Unternehmen stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§3 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Teilnahme des Vertriebspartners am Dr. Förster Freundeskreis. Der Vertriebspartner erhält die Möglichkeit, Produkte zu empfehlen, Kunden auf seinen personalisierten Webshop zu führen, unter den Voraussetzungen dieser AGB ergänzend im persönlichen Offline-Umfeld Produkte direkt zu verkaufen und nach Maßgabe des Vergütungsplans Vergütungen aus realisierten Produktumsätzen zu erhalten.
(2) Das Unternehmen stellt dem Vertriebspartner hierfür insbesondere einen personalisierten Webshop, ein Partnerkonto, gegebenenfalls ein Backoffice, Empfehlungscodes, Links, Produktinformationen und freigegebene Werbematerialien zur Verfügung.
(3) Eine Pflicht zur Tätigkeit, zur Kundengewinnung, zur Anwerbung weiterer Vertriebspartner oder zur Abnahme bestimmter Warenmengen besteht nicht, soweit nicht im Vergütungsplan transparente Aktivitätskriterien für bestimmte Vergütungsstufen geregelt sind.
(4) Der wirtschaftliche Schwerpunkt des Systems liegt auf dem Verkauf hochwertiger, marktfähiger Produkte an Endkunden. Die Teilnahme am System selbst, die bloße Registrierung oder die bloße Gewinnung weiterer Vertriebspartner begründen keinen Vergütungsanspruch.
§4 Systemprinzip und klare Abgrenzung zu Schneeball- und Pyramidensystemen
(1) Der Dr. Förster Freundeskreis ist ein produktbasiertes Vertriebs- und Empfehlungssystem. Vergütungen entstehen ausschließlich durch tatsächlich realisierte, bezahlte und nicht stornierte Produktumsätze.
(2) Das System ist ausdrücklich kein Schneeball-, Pyramiden- oder Schnellverdienstsystem. Es gibt keine Vergütung für die bloße Registrierung eines Vertriebspartners, keine Vergütung für die bloße Teilnahme am System und keine Verpflichtung, weitere Vertriebspartner zu gewinnen.
(3) Eine wirtschaftliche Entwicklung im Dr. Förster Freundeskreis kann nur entstehen, wenn echte Produktnachfrage geschaffen wird. Der Vertriebspartner baut seine Position daher nicht durch bloße Strukturvergrößerung auf, sondern durch Kundenbeziehungen, Wiederkäufe, Qualität der Empfehlung und reale Umsätze.
(4) Das Unternehmen untersagt ausdrücklich jede Darstellung, die den Eindruck erweckt, der wirtschaftliche Erfolg beruhe wesentlich auf der Gewinnung neuer Vertriebspartner oder auf einem schnellen Aufbau von Strukturen ohne nachhaltigen Produktabsatz.
(5) Der Vertriebspartner erkennt an, dass der langfristige Schutz des Systems nur gewährleistet ist, wenn der Produktfokus, die Kundenzufriedenheit, die Preis- und Markenintegrität sowie die rechtliche Zulässigkeit der Werbung jederzeit gewahrt bleiben.
§5 Teilnahmevoraussetzungen und Registrierung
(1) Vertriebspartner kann nur werden, wer volljährig und voll geschäftsfähig ist. Juristische Personen und Personengesellschaften können zugelassen werden, sofern sie ordnungsgemäß vertreten werden und das Unternehmen die Registrierung annimmt.
(2) Der Vertragsabschluss erfolgt durch Ausfüllen und Absenden des Online-Antrags sowie durch Annahme des Antrags durch das Unternehmen. Das Unternehmen ist berechtigt, Anträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(3) Ein Anspruch auf Teilnahme am Dr. Förster Freundeskreis besteht nicht.
(4) Der Vertriebspartner ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und zutreffende Angaben zu machen. Änderungen seiner Kontaktdaten, Zahlungsdaten, steuerlichen Angaben oder sonstigen vertragsrelevanten Informationen sind unverzüglich im System zu aktualisieren oder dem Unternehmen mitzuteilen.
(5) Der Vertriebspartner bestätigt im Rahmen der Registrierung, diese AGB, den Vergütungsplan sowie die sonstigen einbezogenen Systemunterlagen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
§6 Ein-Account-Regel, Familienregel und Verbot von Mehrfachregistrierungen
(1) Pro natürlicher Person ist grundsätzlich nur eine Vertriebspartnerposition zulässig. Mehrfachregistrierungen unter eigenem Namen oder unter Verwendung fremder Namen sind untersagt.
(2) Ebenfalls untersagt ist die mittelbare Umgehung dieser Regel durch Ehepartner, Lebenspartner, Familienangehörige, Gesellschaften, Treuhänder, Scheinkonstruktionen oder sonstige Dritte, sofern dadurch eine unzulässige Mehrfachpositionierung, Bonusoptimierung oder Strukturmanipulation erreicht werden soll.
(3) Ehepartner, Lebenspartner und im selben Haushalt lebende Familienangehörige können nur dann mehrere Positionen im System führen, wenn dies vorher durch das Unternehmen ausdrücklich genehmigt wurde. Ohne eine solche Genehmigung kann das Unternehmen die betreffenden Positionen zusammenführen, sperren oder kündigen.
(4) Das Unternehmen ist berechtigt, Registrierungen zu prüfen und bei Verdacht auf Mehrfachregistrierung, Scheinregistrierung oder Umgehung der Systemregeln geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehören insbesondere die Sperrung von Accounts, die Zurückhaltung von Vergütungen, die Rückforderung unberechtigt erlangter Vergütungen und die außerordentliche Kündigung.
§7 Rechtsstellung des Vertriebspartners
(1) Der Vertriebspartner handelt selbstständig und eigenverantwortlich. Er ist nicht Arbeitnehmer, nicht Handelsvertreter, nicht Makler, nicht Franchisenehmer und nicht Gesellschafter des Unternehmens.
(2) Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, das Unternehmen rechtsgeschäftlich zu vertreten, Erklärungen im Namen des Unternehmens abzugeben, Verträge im Namen des Unternehmens zu schließen, Zahlungen für das Unternehmen entgegenzunehmen oder Zusagen zu machen, die über die offiziellen Informationen des Unternehmens hinausgehen.
(3) Der Vertriebspartner bestimmt Art, Ort, Zeit und Umfang seiner Tätigkeit grundsätzlich selbst. Eine Pflicht zur Tätigkeit, zur Erreichung bestimmter Umsätze oder zur Abnahme bestimmter Warenmengen besteht nicht, soweit nicht im Vergütungsplan transparente Aktivitätskriterien für bestimmte Vergütungsstufen vorgesehen sind.
(4) Der Vertriebspartner ist für seine eigene rechtliche, steuerliche, gewerberechtliche und sozialversicherungsrechtliche Einordnung selbst verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Prüfung, ob eine Gewerbeanmeldung, steuerliche Registrierung, Umsatzsteuerpflicht, sozialversicherungsrechtliche Meldung oder sonstige behördliche Verpflichtung besteht.
(5) Das Unternehmen erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, erforderlichenfalls eigene fachkundige Beratung einzuholen.
§8 Personalisierter Webshop, Backoffice und Nutzungsrechte
(1) Jeder Vertriebspartner erhält einen personalisierten Webshop oder eine vergleichbare technische Systemlösung. Dieser Shop dient der Präsentation und dem Verkauf der Produkte sowie der technischen Zuordnung von Kunden, Bestellungen und Vergütungen.
(2) Der personalisierte Webshop, das Backoffice, Empfehlungscodes, Partnerlinks, Landingpages, technische Systembestandteile, Texte, Layouts, Bildmaterialien, Produktinformationen und sonstige bereitgestellte Inhalte bleiben rechtlich und wirtschaftlich dem Unternehmen oder den jeweiligen Rechteinhabern zugeordnet.
(3) Der Vertriebspartner erhält für die Dauer des Vertragsverhältnisses lediglich ein einfaches, widerrufliches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht ist auf die Teilnahme am Dr. Förster Freundeskreis beschränkt.
(4) Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, den personalisierten Webshop, das Backoffice, technische Systembestandteile oder bereitgestellte Inhalte zu verändern, nachzubauen, zu vervielfältigen, weiterzugeben, zu lizenzieren oder außerhalb des Vertragszwecks zu nutzen.
(5) Der personalisierte Webshop ist kein eigenständiger Shop des Vertriebspartners. Er ist Teil des vom Unternehmen betriebenen Systems. Der Vertriebspartner erwirbt durch die Nutzung des Shops kein Eigentum an der technischen Infrastruktur, an Kundendaten, an Systemdaten oder an sonstigen Bestandteilen des Systems.
(6) Das Unternehmen ist berechtigt, den personalisierten Webshop, das Backoffice, Links, Codes und sonstige technische Funktionen weiterzuentwickeln, zu ändern, vorübergehend einzuschränken oder aus wichtigem Grund zu sperren.
§9 Schutz der Vertriebsstruktur und Kundenschutz
(1) Der Schutz aufgebauter Kundenbeziehungen und Partnerstrukturen ist ein wesentlicher Bestandteil des Dr. Förster Freundeskreises. Das System soll verhindern, dass seriöse Aufbauarbeit durch nachträgliche Verschiebungen, Abwerbungen oder technische Umgehungen entwertet wird.
(2) Kunden und Vertriebspartner werden grundsätzlich derjenigen Partnerstruktur zugeordnet, über deren personalisierten Webshop, Empfehlungslink oder Empfehlungscode die Registrierung, Erstbestellung oder sonstige systemrelevante Zuordnung technisch erfasst wurde.
(3) Maßgeblich sind die im System dokumentierten Registrierungs-, Bestell- und Zuordnungsdaten. Eine nachträgliche Änderung der Zuordnung ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur in begründeten Ausnahmefällen mit vorheriger Zustimmung des Unternehmens möglich.
(4) Der Vertriebspartner hat keinen Anspruch auf Änderung einer einmal erfolgten Zuordnung, auf Verschiebung von Kunden oder Partnern oder auf nachträgliche Korrektur einer Struktur, sofern nicht ein offensichtlicher technischer Fehler nachgewiesen wird.
(5) Das Unternehmen kann zur Wahrung der Systemintegrität Zuordnungen prüfen, korrigieren oder sperren, wenn ein Verdacht auf Manipulation, Mehrfachregistrierung, Scheinregistrierung oder sonstige Umgehung besteht.
§10 Verbot von Crossline-Sponsoring, Stacking und Bonusmanipulation
(1) Unzulässig sind sämtliche Maßnahmen, die nicht auf echte Kundennachfrage, sondern auf eine künstliche Verbesserung von Rängen, Boni, Provisionen oder Strukturpositionen gerichtet sind.
(2) Crossline-Sponsoring ist untersagt. Crossline-Sponsoring liegt insbesondere vor, wenn ein Vertriebspartner versucht, Kunden oder Vertriebspartner aus einer anderen bestehenden Struktur abzuwerben, in eine andere Linie zu verschieben oder zur Neuregistrierung unter einem anderen Partner zu veranlassen.
(3) Stacking ist untersagt. Stacking liegt insbesondere vor, wenn Personen gezielt ohne echte eigene Vertriebstätigkeit in einer Struktur platziert werden, um Rangpositionen, Bonusvoraussetzungen oder Vergütungsansprüche zu beeinflussen.
(4) Bonusmanipulation ist untersagt. Hierzu gehören insbesondere Scheinregistrierungen, Scheinbestellungen, Strohmänner, künstliche Bestellungen ohne echte Endkundenabsicht, Mehrfachregistrierungen, Bestellungen zur reinen Rangoptimierung sowie die Finanzierung oder Veranlassung von Bestellungen anderer Personen, um Vergütungsansprüche auszulösen.
(5) Der Vertriebspartner darf keine Zahlungen für andere Vertriebspartner oder Kunden leisten und keine Zahlungsdaten, Kreditkarten oder sonstigen Zahlungsmittel zur Verfügung stellen, wenn dadurch die Zuordnung von Umsätzen, die Erreichung von Aktivitätskriterien, Rangstufen oder Vergütungen manipuliert werden könnte.
(6) Bei Verstößen gegen diesen Paragraphen ist das Unternehmen berechtigt, Vergütungen zurückzuhalten, bereits ausgezahlte Vergütungen zurückzufordern, betroffene Strukturen zu korrigieren, Accounts zu sperren und das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
§11 Vertriebssystem: zentraler Online-Vertrieb und ergänzender Offline-Vertrieb
(1) Der Online-Vertrieb der Produkte erfolgt ausschließlich über die vom Unternehmen bereitgestellten offiziellen Systeme, insbesondere über den offiziellen Webshop und den personalisierten Webshop des Vertriebspartners.
(2) Der Vertriebspartner darf Produkte im persönlichen Offline-Umfeld direkt verkaufen, sofern dies im unmittelbaren persönlichen Kontakt erfolgt, die Produkte unverändert und originalverpackt bleiben, die Marken- und Werbevorgaben eingehalten werden und keine digitale Verkaufsabwicklung außerhalb des Systems stattfindet.
(3) Der ergänzende persönliche Direktverkauf ist als unterstützender Vertriebskanal gedacht. Er darf nicht dazu genutzt werden, einen eigenständigen Handelsbetrieb, ein paralleles Vertriebssystem, einen eigenen Online-Shop oder eine von den Systemregeln abweichende Preis- oder Markenstruktur aufzubauen.
(4) Online-Verkäufe, Online-Bestellungen, digitale Zahlungsabwicklungen, automatisierte Verkaufsprozesse, Social-Commerce-Verkäufe oder vergleichbare digitale Vertriebsformen außerhalb der offiziellen Systeme sind untersagt.
(5) Das Unternehmen kann den ergänzenden Offline-Direktverkauf durch gesonderte Vorgaben näher regeln, einschränken oder von einer Genehmigung abhängig machen, wenn dies zum Schutz der Marke, der Preisstruktur, der Vertriebsstruktur oder der rechtlichen Compliance erforderlich ist.
§12 Verbot externer Plattformen, eigener Shops und nicht genehmigter Verkaufskanäle
(1) Der Vertriebspartner darf die Produkte nicht über externe Online-Marktplätze, Drittplattformen, Auktionsplattformen, Kleinanzeigenportale, Social-Commerce-Funktionen, fremde Shopsysteme oder eigene Webshops anbieten oder verkaufen.
(2) Untersagt sind insbesondere Verkäufe oder Verkaufsangebote über Amazon, eBay, Kleinanzeigenportale, TikTok Shop, Facebook Marketplace, Instagram Shopping, Drittanbieter-Webshops, Rabattportale, Gutscheinportale oder vergleichbare Plattformen.
(3) Der Vertriebspartner darf keine eigenen Domains, Landingpages, Shops, Verkaufsseiten oder Bestellformulare betreiben, die den Eindruck eines offiziellen Dr. Förster Shops erwecken oder eine eigene Verkaufsabwicklung ermöglichen.
(4) Zulässig sind eigene Informations- und Content-Auftritte nur dann, wenn sie keinen eigenen Checkout, keine eigene Zahlungsabwicklung und keine eigene Bestellannahme enthalten und ausschließlich auf den personalisierten Webshop des Vertriebspartners verlinken.
(5) Das Verbot externer Plattformen dient dem Schutz der Marke, der einheitlichen Produktdarstellung, der kosmetikrechtlich zulässigen Kommunikation, der Preis- und Systemintegrität sowie der Gleichbehandlung aller Vertriebspartner.
§13 Marketing, Content und Affiliate-Partner
(1) Der Vertriebspartner darf die Produkte aktiv empfehlen, eigene Inhalte erstellen und seine Reichweite nutzen, um Kunden auf seinen personalisierten Webshop aufmerksam zu machen. Erwünscht sind authentische Empfehlungen, hochwertige Inhalte, persönliche Erfahrungsberichte und eine Kommunikation, die Vertrauen aufbaut.
(2) Affiliate- und Content-Partner sind ausdrücklich willkommen, sofern sie die Systemregeln einhalten. Sie dürfen Inhalte in sozialen Medien, Blogs, Newslettern, Videos, Präsentationen oder vergleichbaren Formaten veröffentlichen, soweit diese Inhalte den Marken- und Werberichtlinien entsprechen.
(3) Sämtliche Inhalte müssen auf den personalisierten Webshop des jeweiligen Vertriebspartners verweisen. Eine eigene Verkaufsabwicklung, eine externe Zahlungsannahme oder der Aufbau eines eigenen Affiliate-Systems außerhalb des Dr. Förster Freundeskreises ist unzulässig.
(4) Organische Inhalte in sozialen Medien, Blogs, Newslettern oder vergleichbaren Formaten sind zulässig, sofern sie rechtlich korrekt sind, die Marke hochwertig darstellen und keine unzulässigen Produkt-, Wirkungs- oder Einkommensaussagen enthalten.
(5) Bezahlte Werbung, Suchmaschinenwerbung, Marken-Keyword-Bidding, systematische SEO-Maßnahmen auf Markenbegriffe, Rabattportale, Gutscheinseiten, Retargeting-Kampagnen, Affiliate-Netzwerke Dritter oder vergleichbare Performance-Marketing-Maßnahmen sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung des Unternehmens zulässig.
(6) Das Unternehmen kann für bestimmte Werbeformen Freigaben, Vorlagen, Einschränkungen oder Genehmigungsprozesse vorsehen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, diese Vorgaben einzuhalten.
§14 Eigene Online-Auftritte, Impressum und Werbekennzeichnung
(1) Soweit der Vertriebspartner eigene Internetseiten, Social-Media-Profile, Gruppen, Blogs, Newsletter, Messenger-Kanäle oder sonstige Online-Auftritte nutzt, muss klar erkennbar sein, dass es sich nicht um einen offiziellen Auftritt des Unternehmens handelt.
(2) Der Vertriebspartner darf nicht den Eindruck erwecken, er sei Hersteller, Markeninhaber, offizieller Unternehmenssprecher, Niederlassung, Importeur, Exporteur oder sonstiger offizieller Vertreter des Unternehmens.
(3) Soweit gesetzlich erforderlich, hat der Vertriebspartner ein ordnungsgemäßes Impressum, eine Datenschutzerklärung und eine rechtlich zutreffende Werbekennzeichnung vorzuhalten. Anonyme oder pseudonyme Werbung ist unzulässig, wenn hierdurch die Verantwortlichkeit verschleiert oder Verbraucher irregeführt werden.
(4) Der Vertriebspartner ist dafür verantwortlich, dass seine Online-Auftritte, Inhalte, E-Mails, Newsletter, Gruppen und sonstigen Kommunikationsmittel den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
(5) Offizielle Dr. Förster Inhalte, Logos, Bildmaterialien, Produkttexte, Claims und sonstige Markenbestandteile dürfen nur im freigegebenen Umfang genutzt werden.
§15 Produktkommunikation, Kosmetik-Claims und Verbot von Heilversprechen
(1) Die Produkte von Dr. Förster sind Kosmetikprodukte. Sie sind keine Arzneimittel, keine Medizinprodukte und nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu heilen, zu lindern oder zu verhindern.
(2) Der Vertriebspartner darf ausschließlich solche Produkt- und Wirkangaben verwenden, die vom Unternehmen freigegeben wurden oder sich eindeutig aus offiziellen Produktinformationen ergeben.
(3) Aussagen, die eine heilende, krankheitslindernde, krankheitsverhütende, medizinische oder therapeutische Wirkung suggerieren, sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Aussagen zu Akne, Neurodermitis, Rosacea, Ekzemen, Entzündungen, Schmerzen, Allergien, hormonellen Beschwerden, Wundheilung, Narben, Infektionen oder sonstigen Erkrankungen, sofern diese Aussagen nicht ausdrücklich durch das Unternehmen rechtlich freigegeben wurden.
(4) Unzulässig sind insbesondere Aussagen wie „heilt“, „wirkt gegen Krankheiten“, „ersetzt Medikamente“, „ersetzt den Arzt“, „medizinisch heilend“, „therapeutisch wirksam“ oder vergleichbare Formulierungen.
(5) Zulässig sind ausschließlich kosmetische Aussagen, etwa zur Pflege, Feuchtigkeit, Hautglätte, Hautgefühl, Hautbild, Hautkomfort, Frische, Erscheinungsbild der Haut oder zum allgemeinen Wohlbefinden, soweit diese Aussagen zutreffend, nicht irreführend und belegbar sind.
(6) Vorher-Nachher-Darstellungen, Erfahrungsberichte, Kundenbewertungen und persönliche Aussagen dürfen nur verwendet werden, wenn sie wahrheitsgemäß, nicht irreführend und rechtlich zulässig sind. Übertriebene, nicht belegbare oder dramatisierende Darstellungen sind untersagt.
(7) Der Vertriebspartner trägt die Verantwortung für eigene Aussagen. Das Unternehmen kann die Änderung oder Entfernung rechtswidriger, irreführender oder nicht markenkonformer Inhalte verlangen.
§16 Einkommensaussagen und Erwartungsmanagement
(1) Der Vertriebspartner darf über Einkommensmöglichkeiten nur sachlich, realistisch und nachvollziehbar sprechen. Der wirtschaftliche Erfolg im Dr. Förster Freundeskreis hängt von persönlichem Einsatz, Qualität der Kundenbeziehungen, Kontinuität, Marktbedingungen und der tatsächlichen Produktnachfrage ab.
(2) Unzulässig sind Aussagen, die den Eindruck erwecken, ein bestimmtes Einkommen sei garantiert oder ohne eigenen Aufwand erreichbar. Insbesondere sind Aussagen wie „schnell reich werden“, „garantiertes Einkommen“, „passives Einkommen ohne Arbeit“, „sicherer Nebenverdienst“, „jeder kann sofort viel Geld verdienen“ oder vergleichbare Aussagen untersagt.
(3) Einkommensbeispiele dürfen nur verwendet werden, wenn sie realistisch, belegbar, nicht irreführend und als Einzelfall gekennzeichnet sind. Sie dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass vergleichbare Ergebnisse typischerweise oder automatisch erreichbar sind.
(4) Der Vertriebspartner ist verpflichtet, Interessenten klar darauf hinzuweisen, dass der Aufbau einer wirtschaftlichen Position Zeit, Engagement, Seriosität und kontinuierliche Arbeit erfordert.
(5) Das Unternehmen kann Vorgaben zur zulässigen Darstellung von Einkommensmöglichkeiten machen. Diese Vorgaben sind verbindlich.
§17 Fremdprodukte, Abwerbeverbot und Vermischungsverbot
(1) Dem Vertriebspartner ist es grundsätzlich nicht untersagt, auch für andere Unternehmen tätig zu sein oder andere Produkte und Dienstleistungen zu vertreiben.
(2) Der Vertriebspartner darf jedoch Dr. Förster Produkte, Inhalte, Kundendaten, Veranstaltungen, Gruppen, Schulungen, Vertriebspartnerkontakte, Partnerstrukturen oder sonstige Systemressourcen nicht dazu nutzen, fremde Produkte, Dienstleistungen, Vertriebssysteme oder Geschäftsmöglichkeiten zu bewerben.
(3) Eine Vermischung des Dr. Förster Freundeskreises mit anderen Vertriebs-, Affiliate-, Network-Marketing-, Partyvertriebs- oder Direktvertriebssystemen ist zu vermeiden. Insbesondere dürfen fremde Produkte oder fremde Geschäftsmöglichkeiten nicht in Dr. Förster bezogenen Veranstaltungen, Gruppen, Webinaren, Schulungen, Social-Media-Auftritten oder unmittelbar im Zusammenhang mit solchen Aktivitäten beworben werden.
(4) Es ist untersagt, Dr. Förster Vertriebspartner oder Kunden gezielt für andere Vertriebsmodelle, Produkte oder Geschäftsmöglichkeiten abzuwerben oder eine solche Abwerbung zu versuchen.
(5) Der Vertriebspartner ist verpflichtet, seine Tätigkeiten für andere Unternehmen so zu organisieren, dass keine Verwechslung, Vermischung oder Beeinträchtigung des Dr. Förster Freundeskreises entsteht.
§18 Preis- und Markenintegrität
(1) Die Preisgestaltung im offiziellen Webshop und im personalisierten Webshop erfolgt ausschließlich durch das Unternehmen. Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, dort eigene Preise, Rabatte, Gutscheine, Zugaben oder Sonderbedingungen einzurichten oder anzubieten.
(2) Soweit ein ergänzender persönlicher Offline-Direktverkauf zulässig ist, darf dieser nicht in einer Weise erfolgen, die die Preis- und Markenintegrität des Systems beeinträchtigt. Öffentlich beworbene Preisnachlässe, Rabattaktionen, Zugaben, Bundle-Angebote oder sonstige Maßnahmen, die die zentrale Preis- und Markenpositionierung unterlaufen, sind nicht gestattet.
(3) Der Vertriebspartner darf die Produkte nicht verramschen, als Lockangebot einsetzen, in unangemessenen werblichen Zusammenhängen präsentieren oder durch aggressive Preiswerbung die Premium-Positionierung der Marke beeinträchtigen.
(4) Das Unternehmen kann Aktionsbedingungen, Preisempfehlungen, Kommunikationsvorgaben und Systemregeln festlegen, um eine einheitliche und hochwertige Marktpositionierung sicherzustellen.
§19 Vergütungssystem und Vergütungsplan
(1) Der Vertriebspartner erhält Vergütungen nach Maßgabe des jeweils gültigen Vergütungsplans. Der Vergütungsplan ist Bestandteil dieser Vereinbarung.
(2) Vergütungen entstehen ausschließlich aus tatsächlich realisierten, vollständig bezahlten und nicht stornierten Produktumsätzen. Ein Vergütungsanspruch entsteht nicht für bloße Registrierung, bloße Teilnahme, bloße Interessentenvermittlung ohne Produktumsatz oder sonstige nicht umsatzbezogene Aktivitäten.
(3) Das Vergütungssystem kann insbesondere Direktvergütungen aus eigenen Empfehlungen, Strukturvergütungen aus realisierten Umsätzen innerhalb der zugeordneten Struktur sowie weitere im Vergütungsplan definierte Bonusbestandteile enthalten.
(4) Voraussetzung für Vergütungen können Aktivitätskriterien sein, sofern diese im Vergütungsplan transparent geregelt sind. Solche Kriterien dienen nicht der Erzwingung künstlicher Eigenkäufe, sondern der Sicherstellung einer aktiven, produktbezogenen und funktionsfähigen Vertriebsstruktur.
(5) Der Vertriebspartner hat keinen Anspruch auf eine über den Vergütungsplan hinausgehende Vergütung. Mit den gezahlten Vergütungen sind sämtliche Tätigkeiten des Vertriebspartners abgegolten, einschließlich Aufbau, Pflege und Betreuung von Kunden- und Partnerbeziehungen, Erstellung eigener Inhalte, Reisekosten, Bürokosten, Telefonkosten, Werbeaufwand und sonstiger Aufwendungen.
(6) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen keine Abfindungs-, Ausgleichs- oder Entschädigungsansprüche für Kundenstämme, Marktpotenziale, Strukturen oder sonstige wirtschaftliche Erwartungen, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
§20 Abrechnung, Kumulation und Auszahlung der Vergütungen
(1) Die Abrechnung der dem Vertriebspartner zustehenden Vergütungen erfolgt monatlich auf Basis aller im jeweiligen Kalendermonat tatsächlich realisierten, vollständig bezahlten und nicht stornierten Produktumsätze.
(2) Alle erwirtschafteten Vergütungsansprüche werden fortlaufend im persönlichen Provisionskonto des Vertriebspartners gesammelt. Vergütungen verfallen nicht allein deshalb, weil sie in einem Monat den Mindestauszahlungsbetrag nicht erreichen. Sie werden vielmehr kumuliert und in den Folgemonaten weitergeführt.
(3) Eine Auszahlung erfolgt, sobald der kumulierte Vergütungsbetrag mindestens 50,00 Euro erreicht und die weiteren Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind.
(4) Die Auszahlung erfolgt bis spätestens zum Ende des auf den Abrechnungsmonat folgenden Kalendermonats, sofern die Abrechnung abgeschlossen ist, keine Rückbelastungen entgegenstehen und der Vertriebspartner vollständige und korrekte Zahlungsdaten hinterlegt hat.
(5) Auszahlungen erfolgen grundsätzlich nur auf ein Konto, das auf den Namen des Vertriebspartners lautet. Das Unternehmen kann Auszahlungen auf abweichende Konten ablehnen.
(6) Stornierungen, Rücksendungen, Widerrufe, Zahlungsausfälle, Rückbuchungen oder sonstige nachträgliche Umsatzminderungen werden mit bestehenden oder zukünftigen Vergütungsansprüchen verrechnet.
(7) Der Vertriebspartner ist verpflichtet, Abrechnungen zeitnah zu prüfen. Einwendungen gegen Abrechnungen sind innerhalb von 60 Tagen nach Bereitstellung der Abrechnung in Textform geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnung als genehmigt, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
(8) Soweit der Vertriebspartner umsatzsteuerpflichtig ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Abrechnung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, dem Unternehmen die hierfür erforderlichen steuerlichen Informationen rechtzeitig und zutreffend mitzuteilen.
(9) Das Unternehmen ist berechtigt, Auszahlungen zurückzuhalten, wenn begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Umsätze bestehen, ein Verdacht auf Manipulation vorliegt, Zahlungsrückbelastungen zu erwarten sind oder der Vertriebspartner gegen diese AGB verstößt.
§21 Kunden-, Partner- und Strukturdaten
(1) Kunden-, Partner-, Struktur-, Provisions-, Bestell- und Systemdaten, die dem Vertriebspartner im Rahmen seiner Tätigkeit zugänglich werden, dürfen ausschließlich zur Betreuung der jeweiligen Kunden oder Partner im Rahmen des Dr. Förster Freundeskreises genutzt werden.
(2) Eine Nutzung dieser Daten für eigene Zwecke außerhalb des Dr. Förster Freundeskreises, für fremde Vertriebssysteme, Drittangebote, externe Werbung, Abwerbung oder sonstige vertragsfremde Zwecke ist untersagt.
(3) Der Vertriebspartner darf Daten nicht unbefugt speichern, kopieren, exportieren, weitergeben, verkaufen oder nach Vertragsende nutzen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Grundlage besteht.
(4) Der Vertriebspartner ist verpflichtet, datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten und personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln. Er ist für eigene datenschutzrechtliche Pflichten selbst verantwortlich, soweit er personenbezogene Daten eigenständig verarbeitet.
(5) Die Kundendaten, Partnerdaten und Strukturdaten des Systems stehen im Verhältnis der Parteien dem Unternehmen zu, soweit sie im Rahmen der offiziellen Systemnutzung entstehen. Der Vertriebspartner erhält nur diejenigen Zugriffsrechte, die zur Durchführung seiner Tätigkeit erforderlich sind.
§22 Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse
(1) Der Vertriebspartner verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen des Unternehmens, der Marke, des Systems, des Vergütungsplans, der Kunden, Partner, Lieferanten und sonstigen geschäftlichen Beziehungen vertraulich zu behandeln.
(2) Vertrauliche Informationen sind insbesondere nicht öffentliche Informationen über Strukturaufbau, Partnerlisten, Kundendaten, Umsätze, Provisionsdaten, Marketingstrategien, technische Systeme, interne Abläufe, Produktplanungen, Einkaufskonditionen, Lieferantenbeziehungen und sonstige geschäftliche Informationen.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(4) Der Vertriebspartner darf vertrauliche Informationen nicht für eigene Zwecke außerhalb des Dr. Förster Freundeskreises oder für Dritte nutzen.
§23 Vermögenscharakter, Vererbbarkeit und Übertragbarkeit
(1) Die vom Vertriebspartner aufgebaute Position im Dr. Förster Freundeskreis kann eine wirtschaftlich relevante Position innerhalb des Systems darstellen. Sie basiert insbesondere auf langfristig aufgebauten Kundenbeziehungen, wiederkehrenden Produktumsätzen und einer gewachsenen Empfehlungsstruktur.
(2) Ziel des Systems ist es, Vertriebspartnern die Möglichkeit zu geben, durch seriöse, kontinuierliche und produktbezogene Tätigkeit etwas Nachhaltiges aufzubauen. Der wirtschaftliche Wert einer solchen Position hängt jedoch stets von realen Umsätzen, der Stabilität der Kundenbasis, der Einhaltung der Systemregeln und der fortlaufenden Entwicklung des Marktes ab.
(3) Im Todesfall kann die Position des Vertriebspartners grundsätzlich auf den oder die Erben übergehen, sofern die Rechtsnachfolge ordnungsgemäß nachgewiesen wird, insbesondere durch Erbschein oder vergleichbaren Nachweis, und der Rechtsnachfolger die jeweils gültigen AGB akzeptiert.
(4) Bestehen mehrere Erben, haben diese einen gemeinsamen Vertreter zu benennen. Bis zur Klärung der Rechtsnachfolge und der Benennung eines handlungsbefugten Vertreters ist das Unternehmen berechtigt, Auszahlungen zurückzuhalten.
(5) Ist ein Erbe bereits Vertriebspartner, kann er grundsätzlich nur eine aktive Position im System führen, sofern das Unternehmen keine abweichende Regelung genehmigt. Das Unternehmen kann in diesem Fall nach billigem Ermessen eine Zusammenführung, Fortführung, Stilllegung oder wirtschaftliche Abwicklung der Position regeln.
(6) Eine Übertragung, Abtretung, Verpfändung, Belastung oder sonstige Verfügung über die Position zu Lebzeiten ist nur mit vorheriger Zustimmung des Unternehmens zulässig. Das Unternehmen kann die Zustimmung verweigern, wenn die Systemintegrität, die Gleichbehandlung anderer Vertriebspartner, rechtliche Vorgaben oder berechtigte wirtschaftliche Interessen des Unternehmens beeinträchtigt werden könnten.
(7) Die Vererbbarkeit oder Übertragbarkeit begründet kein Eigentumsrecht an Kundendaten, Systemdaten, Markenrechten, technischen Bestandteilen, dem Webshop oder dem Vergütungsplan. Sie betrifft ausschließlich die vertragliche Position im Rahmen und nach Maßgabe dieser AGB.
§24 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Annahme des Registrierungsantrags durch das Unternehmen und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht abweichend vereinbart.
(2) Der Vertriebspartner kann das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen.
(3) Das Unternehmen kann das Vertragsverhältnis ebenfalls ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB, bei Bonusmanipulation, Crossline-Sponsoring, Stacking, Mehrfachregistrierung, unzulässigen Heilversprechen, irreführenden Einkommensaussagen, Verstößen gegen Plattformverbote, Missbrauch von Kundendaten, Abwerbung, Rufschädigung oder sonstigen Handlungen, die das System, die Marke oder andere Vertriebspartner erheblich gefährden.
(5) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses endet das Nutzungsrecht an Webshop, Backoffice, Links, Codes, Werbematerialien und sonstigen Systembestandteilen. Der Vertriebspartner hat jede weitere Nutzung unverzüglich einzustellen.
(6) Nach Vertragsbeendigung bestehen Vergütungsansprüche nur für solche Umsätze, die vor Wirksamwerden der Beendigung vollständig realisiert wurden und nach Maßgabe dieser AGB provisionsfähig sind. Zukünftige Umsätze begründen keinen Anspruch, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§25 Wiederregistrierung und Schutz der Sponsorlinie
(1) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist eine erneute Registrierung nur mit Zustimmung des Unternehmens zulässig.
(2) Das Unternehmen kann eine Sperrfrist von bis zu zwölf Monaten vorsehen, wenn dies erforderlich ist, um die bestehende Sponsorlinie, die Vertriebsstruktur, den Kundenschutz oder die Systemintegrität zu schützen.
(3) Eine erneute Registrierung darf nicht dazu genutzt werden, bestehende Strukturen zu umgehen, Kunden oder Partner umzuleiten oder eine neue Position in einer anderen Linie zu erlangen.
§26 Sanktionen und Maßnahmen bei Verstößen
(1) Verstöße gegen diese AGB können die Integrität des gesamten Systems beeinträchtigen. Das Unternehmen ist deshalb berechtigt, angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
(2) Je nach Art und Schwere des Verstoßes kann das Unternehmen insbesondere Verwarnungen aussprechen, Inhalte entfernen lassen, Werbemaßnahmen untersagen, Vergütungen vorläufig zurückhalten, bereits ausgezahlte Vergütungen zurückfordern, Kunden- oder Partnerzuordnungen korrigieren, Accounts sperren, die Nutzung von Webshop oder Backoffice einschränken oder das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.
(3) Bei schwerwiegenden Verstößen ist eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich. Dies gilt insbesondere bei Manipulation, Mehrfachregistrierung, Scheinumsätzen, Missbrauch von Kundendaten, unzulässigen Heilversprechen, rechtswidriger Werbung, Plattformverkauf, Crossline-Sponsoring oder systemschädigendem Verhalten.
(4) Das Unternehmen ist berechtigt, Schäden geltend zu machen, die durch Verstöße des Vertriebspartners entstehen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§27 Beschwerden, Presse-, Behörden- und Drittanfragen
(1) Beschwerden von Kunden, Vertriebspartnern, Wettbewerbern, Behörden, Medien oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit Produkten, Werbung, Vertriebspartnern, dem Vergütungsplan oder dem Vertriebssystem sind unverzüglich an das Unternehmen weiterzuleiten.
(2) Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, im Namen des Unternehmens gegenüber Behörden, Presse, Medien, Wettbewerbern, Plattformen, Zahlungsdienstleistern oder sonstigen Dritten verbindliche Stellungnahmen abzugeben.
(3) Der Vertriebspartner ist verpflichtet, das Unternehmen bei der Aufklärung berechtigter Beschwerden oder Beanstandungen angemessen zu unterstützen.
§28 Haftung und höhere Gewalt
(1) Das Unternehmen haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Unternehmen nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertriebspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Insbesondere haftet das Unternehmen nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze, erwartete Strukturentwicklungen oder sonstige wirtschaftliche Erwartungen des Vertriebspartners.
(4) Das Unternehmen haftet nicht für Störungen, Verzögerungen oder Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Krieg, politische Ereignisse, Streiks, Lieferkettenstörungen, Energiekrisen, behördliche Maßnahmen, technische Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Unternehmens oder vergleichbare Ereignisse.
(5) Für Datenverluste haftet das Unternehmen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nur soweit der Vertriebspartner keine zumutbaren eigenen Sicherungsmaßnahmen getroffen hat, soweit solche Maßnahmen in seinem Verantwortungsbereich liegen.
§29 Änderungen der AGB, des Vergütungsplans und der Systemvorgaben
(1) Das Unternehmen ist berechtigt, diese AGB, den Vergütungsplan, die Marketingrichtlinien und sonstige Systemvorgaben anzupassen, sofern dies aus rechtlichen, wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen erforderlich oder zweckmäßig ist.
(2) Änderungen werden dem Vertriebspartner rechtzeitig in Textform, im Backoffice oder auf sonstigem geeigneten elektronischen Weg mitgeteilt. Das Unternehmen wird hierbei die wesentlichen Änderungen kenntlich machen.
(3) Der Vertriebspartner kann Änderungen widersprechen oder das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen. Widerspricht der Vertriebspartner, ist das Unternehmen berechtigt, das Vertragsverhältnis ordentlich zu kündigen, sofern eine Fortführung zu abweichenden Bedingungen nicht zumutbar ist.
(4) Das Unternehmen wird den Vertriebspartner bei Mitteilung der Änderungen auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
§30 Datenschutz
(1) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die gesonderte Datenschutzerklärung des Unternehmens.
(2) Der Vertriebspartner ist verpflichtet, datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten, soweit er selbst personenbezogene Daten verarbeitet. Dies betrifft insbesondere eigene Kontaktlisten, Newsletter, Social-Media-Gruppen, Messenger-Kommunikation, Veranstaltungen und sonstige eigenverantwortliche Datenverarbeitungen.
(3) Der Vertriebspartner darf personenbezogene Daten von Kunden, Interessenten oder anderen Vertriebspartnern nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und nur für Zwecke des Dr. Förster Freundeskreises verarbeiten.
§31 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Unternehmens.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt und rechtlich zulässig ist.
(5) Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher
jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden können:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen
benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben
bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Bramble Deutschland GmbH
Nienstedtener Marktplatz 29
22609 Hamburg
E-Mail: info@bramble.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über
Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die
sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,
günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses
Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit
Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die
Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die
Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab
dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der
Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser
Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, den Eigenschaften und der
Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus
Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn
ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und
Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.
1) Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die
Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen
Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende
Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit
einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden.
2) Senden Sie die Ware bitte möglichst nicht unfrei an uns zurück.
3) Bitte beachten Sie, dass die vorgenannten Ziffern 1-2 nicht Voraussetzung für die
wirksame Ausübung des Widerrufsrechts sind.
Dr. Förster – Bramble Deutschland GmbH, Hamburg, im März 2020
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und
senden Sie es zurück.
An:
Dr. Förster – Bramble Deutschland GmbH
Kanalstraße 9
22085 Hamburg
Deutschland
E-Mail: info@bramble.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf
der folgenden Waren/die Erbringung der folgenden Dienstleistung
Bestellt am _ / erhalten am _
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen